WL Bau AG | Ihr Partner für Container & Modulbau
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Verkauf von Container & Containeranlagen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers in Auftragsschreiben oder Gegenbestätigungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Jede Bestellung oder Nachbestellung aufgrund unserer Preislisten, Angebote oder früheren Lieferungen sowie die Annahme unserer Waren gelten als Anerkenntnis unserer Verkaufsbedingungen.
Definition:
Bei Containern von WL Bau AG handelt es sich – seiner Konstruktion und seinem Verwendungszweck entsprechend – um bewegliche (mobile) Sachen und nicht um (ortsfeste) Gebäude. Falls der Besteller mit dieser Definition nicht einverstanden ist, hat er dies schriftlich vor Erteilung eines Auftrages geltend zu machen. Falls der Besteller eine dauerhafte, nicht nur vorübergehenden Zwecken dienende Verbindung der Container beabsichtigt, hat er dies der WL Bau AG schriftlich mitzuteilen
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd und nicht verbindlich, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer vereinbarten Anzahlung.
Höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere auch teilweise Herstellungs- oder Versandausfälle infolge von Maschinenschäden, Feuer, Überschwemmungen, Wasser-, Energie- oder Rohstoffmängeln, Streik, Aussperrungen, hoheitliche Maßnahmen und andere Ausnahmezustände, die von uns nicht zu vertreten sind, unterbrechen und verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Soweit die Lieferung hierdurch unmöglich oder unzumutbar wird, sind wir ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Die genannten Umstände lösen keine Schadensersatzansprüche gegen uns aus.
4. Baugenehmigung
Der Besteller hat das Bauvorhaben bei der zuständigen Baurechtsbehörde anzumelden und bei Bedarf die Aufstell- oder Baugenehmigung zu beantragen. Alle Prüfungs- und Genehmigungsgebühren trägt der Besteller. Grundrisszeichnungen werden von uns geliefert. Evtl. Auflagen, Änderungen, notwendigen statischen Berechnungen, Ansichtszeichnungen seitens der
Baurechtsbehörden führen wir gegen Zahlung eines entsprechenden Aufpreises aus.
Wird dem Besteller die behördliche Baugenehmigung versagt, so kann er gegen Vorlage des rechtskräftigen Ablehnungsbescheides vom Vertrag zurücktreten. Wir sind jedoch ohne Nachweis berechtigt, 10 % des Vertragspreises als entgangenen Gewinn zu fordern und auch die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren tatsächlichen Schaden.
Erfolgt die Montage auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers vor Erteilung einer mündlichen oder schriftlichen Baugenehmigung, so stellt uns der Besteller mit Baubeginn von jeder Haftung gegenüber Behörden und Dritten frei und hat alle entstehenden Kosten und Risiken allein zu tragen.
Planung:
Für Grundrisszeichnungen, Fundamentpläne usw., übernimmt WL Bau AG keinerlei Haftung. Alle Vorschläge von WL Bau AG sind unverbindlich und sind in jedem Falle vom Besteller, ggf. unter Einbeziehung von Fachleuten, zu überprüfen.
Fundamentpläne seitens WL Bau AG sind erforderlichenfalls vom Besteller bzgl. Bodenbeschaffenheit und Fundamentstatik zu prüfen und ggf. anzupassen.
Da bestehende Regelwerke bei Planung und Ausführung für vorgefertigte Gebäude bzw. wiederverwendbare Raumsysteme nur unzureichend Angaben machen, hat der Besteller besonderen Augenmerk zu legen auf:
Bauseitige Voraussetzungen und Vorschriften:
• Standsicherheit,
• Bauphysik (Schall-, Brand-, Feuchte- und Wärmeschutz)
• Techn. Gebäudeausstattung (TGA),
• Energieeffizienz,
• Barrierefreiheit,
• Arbeitssicherheit- und Unfallverhütung.
5. Gefahrenübergang
6. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind gemäss vertraglichen Bestimmungen zwingend einzuhalten. Das Recht zum Einbehalt von Zahlungen ist ausgeschlossen. Andere Zahlungsbedingungen müssen gegenseitig schriftlich vereinbart werden. Für den Fall verspäteter Zahlung berechnen wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte Verzugszinsen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
8. Gewährleitung & Haftung
Wir behalten uns Änderungen aufgrund technischer Neuerungen, neuer SIA-Vorschriften oder ähnlicher Entwicklungen vor. Etwaige Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Lieferung von Baustoffen und Bauteilen ohne Montage 2 Jahre seit Ablieferung. Nimmt der Besteller ohne unsere schriftliche Zustimmung Veränderungen am Vertragsgegenstand vor, so erlischt unsere Gewährleistung; dies gilt auch für die Anbringung von vertraglich nicht vereinbarten Zusatzlasten. Wir leisten keine Gewähr für die Weiterverarbeitung unserer Waren, ganz gleich zu welchem Verwendungszweck diese geliefert wurden Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Montagevoraussetzungen
Der Besteller haftet für die Festigkeit der Fundamente (Betonfestigkeit) und tragfähigem Untergrund. Fundamente sind fachgerecht ausschließlich mindestens nach unseren schriftlichen Fundamentplänen zu errichten. Maurer- und Stemmarbeiten gehören nicht zu unseren Leistungen. Die Baustelle und ihre Zufahrt müssen bei jedem Wetter mit LKW und A befahrbar sein. Der Zustand des Baustellengeländes muss Auslagerung und Zusammenbau der Lieferteile ermöglichen. Oberleitungen im Montagebereich hat der Besteller rechtzeitig abzubauen. Montageerschwernisse werden von uns gesondert berechnet. Stromverbrauch und -anschluss (15 kW für 220/380 V) sind uns auf der Baustelle kostenlos bereitzustellen.
9. Montagevoraussetzungen
Der Besteller haftet für die Festigkeit der Fundamente (Betonfestigkeit) und tragfähigem Untergrund. Fundamente sind fachgerecht ausschließlich mindestens nach unseren schriftlichen Fundamentplänen zu errichten. Maurer- und Stemmarbeiten gehören nicht zu unseren Leistungen. Die Baustelle und ihre Zufahrt müssen bei jedem Wetter mit LKW und A befahrbar sein. Der Zustand des Baustellengeländes muss Auslagerung und Zusammenbau der Lieferteile ermöglichen. Oberleitungen im Montagebereich hat der Besteller rechtzeitig abzubauen. Montageerschwernisse werden von uns gesondert berechnet. Stromverbrauch und -anschluss (15 kW für 220/380 V) sind uns auf der Baustelle kostenlos bereitzustellen.
10. Montagedurchführung
Während der Dauer unserer Montage dürfen nur Mitarbeiter der WL Bau AG, sowie Subunternehmen die Baustelle betreten. Für die Folge von Zuwiderhandlungen schließen wir jegliche Haftung aus. Wir sind berechtigt, Zulieferer und Subunternehmer einzusetzen. Verspätet eintreffende Auflagen von Aufsichtsorganen, Behörden oder Prüfingenieuren und aus solchen Verspätungen sich ergebende Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Anschlussarbeiten an bestehenden Gebäuden, Schornsteinen, Brüstungen u. ä. Übergängen bedürfen der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Sofern Formstücke, Fallrohre o. ä. nicht bei der Montage angeschlossen werden können, müssen diese Verlegungsarbeiten später bauseitig erfolgen. Der Besteller trägt die arbeitsrechtliche Haftung und Fürsorge (Sozialbeiträge, Versicherungen etc.) für die von ihm beigestellten Hilfskräfte. Die Entsorgung von Verpackungsmaterialien/Restmüll erfolgt bauseits.
11. Montage & -unterbrechungen oder -änderungen
Kosten aus Baustellenunterbrechungen, die wir nicht zu vertreten haben, gehen in vollem Umfange zu Lasten des Bestellers. Veränderungen, Ergänzungen o. ä. vom Bauplan abweichende Forderungen sind allein mit unserer Firma zu vereinbaren. Absprachen mit unseren Monteuren auf der Baustelle sind rechtsungültig.
Übernahme
Mit Lieferung oder Beendigung der Montage der Container hat der Besteller die Abnahme durchzuführen. Verstreicht die Frist von 10 Arbeitstagen ohne Durchführung der Abnahmehandlung seitens des Bestellers, gilt die Abnahme als einwandfrei erfolgt (sog. fiktive Abnahme). Ist Anlieferung vereinbart, gilt die Ware als abgenommen, wenn am vereinbarten Anlieferort und Anlieferzeitpunkt der Käufer zur Abnahme nicht erscheint. Bauseitige Leistungen und Pflege- bzw. Nutzungshinweise sind Bestandteil dieser AGB und vom Besteller auf unseren Webseiten, d.h. im Internet für jedermann zugänglich einsehbar:
12. Teilunwirksamkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand & – Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsfragen zwischen dem Kunden und WL Bau AG ist schweizerisches Recht, namentlich die Regelungen des OR mit Ausschluss des Wiener Kaufrechtes anwendbar. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand den Geschäftssitz von WL Bau AG